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Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat, bereits im Jahr 2003, als erstes Bundesland, die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in neu und umgebauten Wohnungen eingeführt. Diese Verpflichtung wurde per Gesetz aus dem Jahr 2007 auf Altbauten ausgedehnt. Die Übergangsfrist von fünf Jahren läuft am 12. Juli dieses Jahres aus.
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